Umgang mit Wasser ab Waldbrandstufe 4
Die aktuelle Waldbrandstufe könnt ihr hier sehen: Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Link Die Bewässerung der Gärten aus unserer vereinseigenen Wasserversorgung ist ab Waldbrandstufe 4 zwischen 10 Uhr und 17 Uhr verboten. Das Bewässern und Gießen von Rasenflächen, Hecken, Bäumen, Beeten und allen Grünflächen und Pflanzen über die vereinseigene Wasserversorgung …