Mitgliederinformation zur Abwasserentsorgung ab 2022

WICHTIG

Werte Gartenfreunde,

der Vorstand wurde im September 2021 durch die Stolzenhagener Dienstleistungsgesellschaft offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihnen der Vertrag für die Entsorgung durch den WSE gekündigt wurde und sie für 2022 nicht mehr unsere Ansprechpartner sind. Gleichlautende Informationen erhielt ich, als Kreisvorsitzender, von den anderen Kleingartenanlagen im Verband. Vom WSE lagen uns bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Informationen vor, wie die Entsorgung des Abwassers ab 2022 organisiert werden soll.

Ich* habe dann, als Kreisvorsitzender, um ein Gespräch beim Verbandsvorsteher des WSE gebeten, um rechtzeitig Klarheit über die weitere Entsorgung ab 2022 zu erhalten.

Dieses Gespräch hat am 07.09.2021 stattgefunden und am 30.09.2021 fand eine Vorortbegehung in den 8 größten Kleingartenanlagen durch den WSE und der neuen Firma „Avakom“ statt. Die Firma Avakom ist eine Tochterfirma des WSE, die ab 2022 die gesamte Entsorgung der dezentralen Entsorgung im Verantwortungsbereich des WSE übernimmt.

GRUNDERKENNTNISSE UND POSITIONEN DES WSE AUS VORGENANNTEN TERMINEN:

  1. Es existierte eine geringe Vorstellung über die konkreten Situationen der Befahrbarkeit mit den Entsorgungsfahrzeugen in den Kleingartenanlagen. Der Vorstellung des WSE, mit einem 18–Tonner–Fahrzeug, die Entsorgung vorzunehmen, musste widersprochen werden. Ebenso der Überlegung des WSE, eigene Abwasserentsorgungsanlagen durch die Vereine in den Anlagen aufzubauen, um von der Grundstücksgrenze der Anlagen zentral abzufahren.
  2. Nach Aussagen des WSE ist das kleinste Fahrzeug ein 7–Tonner (B: 2,20m, Länge: 5,60m), der dann zum Einsatz kommt und ein Fassungsvermögen von 5m³ hat. Ein kleineres Fahrzeug wird nicht eingesetzt und auch nicht angeschafft. Bei der Frage, wie die Entsorgung der Parzellen erfolgen soll, an denen dieses Fahrzeug nicht hinkommt, wurde uns mitgeteilt, dass dort die Erzeugung von Abwasser einzustellen ist bzw. sich die Pächter um die Schaffung der Voraussetzungen kümmern müssen. Eine Verrieselung ist gesetzlich verboten und wird mit hohen Strafen belegt.
  3. In den bisherigen Gesprächen wurde durch den WSE immer wieder auf die Satzung des WSE verwiesen. „Die Ansauganschlüsse der Grundstücksentwässerungsanlagen sind bis zur Grundstücksgrenze (Ansaugstutzen) zu führen“, „Bei nur zeitweilig genutzten Grundstücken kann der WSE ein geringeres Mindestvolumen von abflusslosen Sammelgruben zulassen, jedoch nicht weniger als 3m³. Bereits vorhandene Sammelgruben sind auf Anforderungen des WSE anzupassen.“ Eine generelle Forderung durch den WSE zu vorgenannten Festlegungen in der Satzung wurde für 2022 bisher noch nicht erhoben, was aber nicht bedeutet, dass dies in den Folgejahren nicht noch kommen kann. Nach Rücksprache mit unserem Verbandsanwalt haben wir auch keine Möglichkeit, mit Erfolg gegen diese Reglungen gesetzlich anzukämpfen.
  4. Nach jetzigem Stand wird die neue Firma 2022, dort wo notwendig, Schläuche bis an die Sammelgrube verlegen (1m Schlauch = 1 Euro). Allerdings wurde durch den WSE die Forderung formuliert, dass der Pächter oder ein Beauftragter vor Ort sein und Unterstützung geben muss. Ohne Anwesenheit wird der Fahrer der Entsorgungsfirma die Parzelle nicht betreten. Fest steht auch, dass die Entsorgungsfirma keine Schlüssel für die Eingangstore der Kleingartenanlagen übernehmen wird. Das heißt, dass ein Beauftragter der Kleingartenanlage oder der Pächter, am Tag der Entsorgung für die Öffnung sorgen muss. Offen ist noch, ob die Firma unseren Vorschlag folgt, wie in den letzten Jahren feste Abfahrtermine pro Monat zu vereinbaren.
  5. Durch den WSE werden bis Februar von den Vorständen folgende Übersichten verlangt:
    1. Parzellen Nr./ Größe der Grube in m³/ Ansaugstutzen vorhanden ja–nein/ notwendig zu verlegende Schlauchlänge
    2. Übersichtszeichnung der KGA mit Kennzeichnung der Abwasserentnahmestelle auf Parzellen (Beispiel auf Seite 4)

BEZOGEN AUF DIE FORDERUNGEN DES WSE IM PUNKT 5 BITTEN WIR JEDEN PÄCHTER UNSERER ANLAGE UM ÜBERMITTLUNG FOLGENDER DATEN:

  • Größe der Abwassergrube in m³
  • Ansaugstutzen an Grundstücksgrenze ja/nein
  • Benötigte Schlauchlänge von Grundstücksgrenze bis Abwassergrube
  • eine kleine Skizze der Parzelle mit Standort der Entnahmestelle Abwasser Diese Angaben sind uns postalisch, an J. Schreiter, 12679 Berlin, Raoul–Wallenberg–Str.10 oder per E–Mail: kreisvorsitzender–schreiter@schau.ins.land, bis zum 06. Januar 2022 zu übermitteln.

Ich habe als Kreisvorsitzender beim Kreisvorstand eine Arbeitsgruppe gebildet, die in den nächsten zwei Monaten noch offene Fragen mit den WSE verhandelt, um die Belastungen der Pächter in den betroffenen Anlagen bei Abwasserentsorgung so gering wie möglich zu halten.

Allerdings macht mir eine Sache große Sorgen: Eine erste Erhebung in den Anlagen, welche Pächter in den letzten 3 Jahren Abwasser entsorgt haben, zeigt, dass es eine Reihe von Pächtern gibt (auch bei uns in der Anlage!) die gar keine Entsorgung vorgenommen haben. Das wirft natürlich auch beim WSE Fragen auf, wie hier die Entsorgung erfolgt. Was ich natürlich vermeiden möchte ist, dass der WSE die Vorstände beauftragt eine Dichtheitsprüfung der Abwassergruben zu veranlassen. Jeder kann sich die Kosten und Konsequenzen selbst vor Augen führen.

Unabhängig von weiteren Entscheidungen im Zuge der noch stattfindenden Verhandlungen, fordert der Vorstand unserer Kleingartenanlage jeden Pächter auf,

in der Zeit bis zum 31.03.2022

seine Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden (keine neue Forderung des Vorstandes). Kommt ein Pächter dieser Forderung nicht nach und eine Befahren der Wege wird aus
diesen Grund von der Entsorgungsfirma nicht möglich, haftet der Pächter für entstehende Schäden. Der Vorstand ist dann berechtigt, Fremdfirmen zu beauftragen den Rückschnitt vorzunehmen und den betroffenen Pächter in Rechnung zu stellen. Ich denke soweit muss es nicht kommen.

Spätestens auf der Hauptversammlung 2022, die am 27.03.2022 um 11:00 Uhr im Schlossgut Altlandsberg stattfindet, wird der Vorstand über die endgültigen Festlegungen der Abwasserentsorgung 2022 nochmals informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Schreiter
Vorsitzender